Was Du über die Beschäftigung/Einstellung wissen musst

Nach erfolgreichem Durchlaufen des Personalbeschaffungsprozesses und dem Arbeitsangebot seitens des Arbeitgebers steht eine letzte Aufgabe vor Dir – die Erfüllung der mit der Einstellung in Zusammenhang stehenden Formalitäten.
 

  1. Ausfüllen von Dokumenten


Der Arbeitgeber übergibt Dir einen kompletten Satz von Unterlagen, deren Ausfüllung für eine erfolgreiche Mitarbeitereinstellung notwendig ist. Dazu gehören:

  •  Persönlicher Fragebogen/Personalbogen,
  •  Steuerformular PIT-2,
  •  Information über erhöhte Kostenaufwendungen (ist auszufüllen, falls der Wohnort nicht mit dem Arbeitsort identisch ist),
  •  Einverständnis zur Verwendung persönlicher Angaben,
  • Einverständnis zur Überweisung des Gehalts auf angegebenes Bankkonto,
  • Erklärung, falls Du Elternteil oder Betreuer eines Kindes bist.

 

 

  1. Vertragsunterzeichnung

Nach dem Ausfüllen der Unterlagen unterschreibst Du einen Arbeitsvertrag oder einen Zeitarbeitsvertrag sowie eine Erklärung über die Kenntnisnahme der Arbeitsordnung. Falls der Arbeitsvertrag nicht in Schriftform geschlossen wurde, sollte der Arbeitgeber spätestens zum ersten Tag Deiner Arbeitsaufnahme sämtliche vertragliche Festlegungen und Bedingungen schriftlich bestätigen. Im Laufe von 7 Tagen nach Arbeitsaufnahme hat Dich der Arbeitgeber über u. a. über geltende Arbeitszeitvorgaben, Fälligkeit sowie Art und Weise der Gehaltszahlung, Bemessung des Erholungsurlaubs und Kündigungsfrist zu informieren.

 

  1. Ärztliche Untersuchung

Auf Grundlage des von Dir ausgefüllten persönlichen Fragebogens stellt Dir der Arbeitgeber eine Überweisung zu einer betriebsärztlichen Untersuchung aus. Diese Untersuchung ist von obligatorischer Natur und verfolgt das Ziel, Kontraindikationen bezüglich der zu erfüllenden Arbeit am jeweiligen Arbeitsplatz auszuschließen. Ohne diese Untersuchung wird Dir die Arbeitsaufnahme verwehrt.
 

  1. Schulung über Arbeits- und Gesundheitsschutz

Vor Arbeitsbeginn bist Du angehalten, an einer vom Arbeitgeber organisierten Erstschulung zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie einer allgemeinen und arbeitsplatzspezifischen Belehrung teilzunehmen. Die Schulung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist notwendige Bedingung der Zulassung eines Mitarbeiters zur Arbeit.

 

  1. Versicherungstechnische Aspekte

Innerhalb von 7 Tagen nach Einstellung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dich der Sozialversicherungsanstalt zu melden und in der Folge für Dich bestimmte Versicherungsbeiträge abzuführen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um: Renten-, Invaliden- Kranken- und Unfallversicherungen. Die Sozialversicherungsanstalt erhält und leitet ebenso Beiträge zur Krankenversicherung an andere Institutionen, den Arbeitsfonds, dem Fonds für Garantierte Mitarbeiterleistungen und den Fonds für Überbrückungsruhegehalt.