7 Dinge, die während eines Vorstellungsgespräches nicht gesagt werden sollten

Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist ein Zeichen dafür, dass das Unternehmen am Kandidaten vorab Interesse bekundet. Deshalb sollte man seine Anstrengungen darauf richten, diese sich bietende Chance zu nutzen und sich von seiner besten Seite präsentieren. Welchen Dingen ist während eines Vorstellungsgespräches aus dem Wege zu gehen, um die Möglichkeit, in den Genuss eines neuen Arbeitsplatzes zu kommen, ungenutzt nicht verstreichen zu lassen.
 

  1. „Ich suche irgendeine Arbeit”
    Eine der am häufigsten vom Personalbeschaffer zu allererst gestellten Fragen gilt dem Grund der Teilnahme am Rekrutierungsprozess. Leider kommt es nach wie zu Fällen, dass Kandidaten diese Frage völlig unvorbereitet trifft und sie diese sehr spontan und unüberlegt zu beantworten versuchen, indem sie z. B. sagen „Mit meinem CV habe ich auf viele Inserate geantwortet und es traf sich, dass Sie mich angerufen haben”. Für den Personalbeschaffer ist dies ein deutliches Signal dafür, dass der Kandidat verschwindend wenig Interesse am Unternehmen und dem Rekrutierungsprozess an den Tag legt und somit automatisch seine Motivation für eine Arbeitsaufnahme im jeweiligen Unternehmen bzw. der angebotenen Stelle in Frage gestellt wird, mit dem Ergebnis, dass der Kandidat in einem nicht gerade positiven Licht erscheint. Ausgehend davon kann angenommen werden, dass eine Investition in den Kandidaten von einem erheblich gesteigerten Risiko begleitet wird. Ein Kandidat, der sich der Entscheidungen bezüglich seiner beruflichen Entwicklung nicht sicher ist, kann nach kürzester Zeit wieder aus der Firma ausscheiden, und dies aus belanglosem Grund.
     
  2. „Mein vorheriger Chef war eine Katastrophe”
    Falls sich die Motivation eines Kandidaten bezüglich des Wechsels der Arbeitsstelle auf ein schlechtes Verhältnis zum Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten gründet, sollt der Bewerber diese Information für sich behalten. Während eines Vorstellungsgespräches sollte man keinesfalls negative Ausführungen über seine bisherigen Arbeitgeber, Chefs und Mitarbeiter von sich geben. Durch seine offengelegte Kritik anderer vermittelt der Kandidat den Eindruck einer Konfliktperson, die mit schwierigen Situationen nicht umzugehen weiß, keinen konstruktiven Lösungsweg zu finden in der Lage ist und dies sich in natürlicher Weise in den Arbeitsergebnissen niederschlagen kann. Mehr noch, wenn einem potenziellen Firmenchef Worte der Kritik gegenüber dem bisherigen Vorgesetzten zu Ohren kommen, muss er annehmen, dass der Kandidat sich in Zukunft auch über ihn auf diese Weise äußern wird. Das Auftreten der Möglichkeit einer solchen Annahme weckt automatisch Misstrauen gegenüber dem Kandidaten und kann über seinen Ausschluss aus nachfolgenden Etappen des Rekrutierungsprozesses entscheiden
     
  3. „Aber das ist doch Stress”
    Ein Vorstellungsgespräch ist für die Kandidaten eine nichtalltägliche Lebenssituation. Während einer solchen Zusammenkunft ist jeder bestrebt, in einem guten Licht in Erscheinung zu treten und bei Personalbeschaffer bzw. Arbeitgeber den bestmöglichen Eindruck zu hinterlassen. Jeder achtet zudem darauf, etwas nicht zu sagen, dass von fehlender Kompetenz oder Unwissen zeugt. Die Art und Weise, wie sich ein Kandidat in einer Stresssituation verhält, sagt vieles über ihn aus. Es ist nicht angebracht, dass der Kandidat den Personalbeschaffer über seinen Stress informiert, denn damit in Verbindung steht das Risiko, das der Personalbeschaffer aufgrund dessen den Kandidaten bezüglich seiner Fähigkeit, mit schwierigen Situationen umgehen zu können, niedriger einschätzt.
     
  4. „Ich weiß, dass ich nicht viel Erfahrung habe, aber…”
    Der Personalbeschaffer ist sich durchaus der Dauer der Berufstätigkeit des Kandidaten bewusst, da er vor dem Gespräch die eingereichte Bewerbung einer sorgfältigen Analyse unterzogen hat. Die Rede davon, dass man keine größeren Erfahrungen besäße, kann vom Personalbeschaffer als eine Art der Absicherung und Ausrede für die Zukunft gedeutet werden. Anstatt sich mit seinen Schwächen zu beschäftigen, sollte man sich lieber auf seine Entwicklung, sein Wissen und die an vorherigen Arbeitsstellen gemachten Erfahrungen und wie man diese im Rahmen der neuen Arbeit nutzen könnte, konzentrieren. Während des Vorstellungsgespräches sollte der Kandidat über seine Qualifikationen wie über eine Art von Produkt sprechen, das er so vorteilhaft wie möglich „an den Mann“ zu bringen gedenkt. Das von einem Kandidaten präsentierte Angebot sollte gegenüber von anderen sich bewerbenden Kandidaten vorgelegten Angeboten durch seine Konkurrenzfähigkeit auszeichnen und deshalb kommt der Hervorhebung der eigenen starken Seiten besondere Bedeutung zu. Man sollte nie den Versuch unternehmen, seine Fähigkeiten schönzufärben und bezüglich vorhandener Erfahrungen Unwahrheiten freien Lauf zu lassen. Auch wenn der Kandidat dann in der glücklichen Lage sein sollte, den von ihm erträumten Arbeitsplatz zu erhalten, werden seine Fähigkeiten und die Vorbereitung auf die Erfüllung bestimmter Aufgaben sehr schnell, schon während der ersten Arbeitsmonate, auf den Prüfstand gestellt. Es ist meistens der Fall, dass, ausgehend von bestimmten Lücken in der beruflichen Vorbereitung des Kandidaten, vom Unternehmen Schulungen zugesichert werden, die eine schnelle Implementierung am Arbeitsplatz und eine ordnungsgemäße Arbeitsausführung erlauben.
     
  5. „Das kann man im CV nachlesen”
    Der Personalbeschaffer weiß vollkommen, woraus der Inhalt des CV des Kandidaten besteht. Wenn er also Fragen zu den Fähigkeiten bzw. über Erfahrungen stellt, die bereits in der Bewerbung beschrieben sind, so liegt der Grund dafür in der Absicht, vom Kandidaten möglichst noch genauere Auskünfte über die von ihm erfüllten Arbeitsverpflichtungen zu erlangen. Die Rolle des Personalbeschaffers besteht in der Erzielung von Detailinformationen über die Erfahrung und die Kompetenzen derjenigen Personen, die am Rekrutierungsprozess teilnehmen, sowie im Abgleich dieser Informationen mit dem Profil des idealen Kandidaten und den Aufgaben, die am jeweiligen Arbeitsplatz zu erfüllen sind. Die Antwort in Gestalt des Satzes „Das steht in meinem CV” ist ein Hinweis auf fehlenden Professionalismus des Kandidaten. Jede Frage des Personalbeschaffers sollte detailliert und präzise beantwortet werden.
     
  6. „Wie lange dauert das Gespräch noch?”
    Im Rahmen der Terminabsprache für ein Vorstellungsgespräch informiert der Personalbeschaffer den Kandidaten für gewöhnlich über die Zeitdauer des Gespräches. Falls dies durch ihn nicht erfolgen sollte, sollte der Kandidat vorab Nachfragen bezüglich des Gesprächsverlaufs stellen und Auskunft verlangen, wieviel Zeit er dafür einzuräumen hat. Die Frage „Wie lange dauert das Gespräch noch?“ bereits während des Treffens ist völlig fehl am Platze und kann als Respektlosigkeit gegenüber dem Rekrutierungsverantwortlichen aufgenommen werden. Auch sollte man daran denken, das Mobiltelefon stumm- bzw. auszuschalten, damit es während des Gespräches nicht stört. Das Verlassen des Gesprächs ist, insofern es sich nicht um eine Notfallsituation handelt, nicht gern gesehen. Falls jedoch der Kandidat an diesem Tag ein wichtiges Telefonat erwartet, sollte er den Termin verschieben bzw. vorab den Personalbeschaffer über die entstandene Situation informieren.
     
  7. „Wie lange dauert das Gespräch noch?”
    Im Rahmen der Terminabsprache für ein Vorstellungsgespräch informiert der Personalbeschaffer den Kandidaten für gewöhnlich über die Zeitdauer des Gespräches. Falls dies durch ihn nicht erfolgen sollte, sollte der Kandidat vorab Nachfragen bezüglich des Gesprächsverlaufs stellen und Auskunft verlangen, wieviel Zeit er dafür einzuräumen hat. Die Frage „Wie lange dauert das Gespräch noch?“ bereits während des Treffens ist völlig fehl am Platze und kann als Respektlosigkeit gegenüber dem Rekrutierungsverantwortlichen aufgenommen werden. Auch sollte man daran denken, das Mobiltelefon stumm- bzw. auszuschalten, damit es während des Gespräches nicht stört. Das Verlassen des Gesprächs ist, insofern es sich nicht um eine Notfallsituation handelt, nicht gern gesehen. Falls jedoch der Kandidat an diesem Tag ein wichtiges Telefonat erwartet, sollte er den Termin verschieben bzw. vorab den Personalbeschaffer über die entstandene Situation informieren.