Zeitarbeitsvertrag

Du möchtest Flexibilität und neue Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen? Dann entscheide Dich für Zeitarbeit!
 

Die Zeitarbeit ist eine Form arbeitsrechtlicher Beziehungen, an der 3 Seiten beteiligt sind: der Zeitarbeiter, die Agentur für Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeber (Leistungsnutzer). Wie funktioniert das? Du unterschreibst einen Zeitarbeitsvertrag mit der Agentur für Arbeitsvermittlung, die zu Deinem Arbeitgeber wird. Die Vermittlungsagentur ihrerseits entsendet Dich zur Arbeitsverrichtung zu einem ihrer Kunden, d.h. einem leistungsnutzenden Arbeitgeber. Unter dessen Anleitung erfüllst Du Deine Arbeitspflichten. Die Agentur für Arbeitsvermittlung wiederum, als Dein formaler Arbeitgeber, erledigt sämtliche mit Deiner Beschäftigung in Zusammenhang stehenden Personalfragen und Vergütungsangelegenheiten, also, Berechnung und Zahlung des Arbeitslohnes, Urlaubsabrechnungen, Abführung von Einkommenssteuervorauszahlungen, Sozialversicherungsbeiträgen u. ä.
 

Warum sollte man diese Beschäftigungsform nutzen?

  •  Möglichkeit der Rückkehr in den Arbeitsmarkt – Mach Dir wertvolle Berufserfahrungen und neue Fähigkeiten zunutze, arbeite an interessanten Projekten in unterschiedliche Firmen und Branchen mit, und dies im Einklang von Berufsleben und Kindererziehung
  •  Chance auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis – zeige Dich dem leistungsnutzenden Arbeitgeber von Deiner besten Seite, und im Fall einer Aufstockung der Beschäftigtenzahl stehst Du als ein bewährter Kandidat.
  •  Zugang zu identischen Vorzügen wie bei einem normalen Arbeitsrechtsverhältnis – Du nutzt bezahlten Erholungsurlaub und krankheitsbedingte Freistellungen, Deine Vergütung geht regelmäßig auf Deinem Konto ein.
     

Der Zeitarbeitsvertrag unterscheidet sich vom normalen Arbeitsvertrag lediglich durch dessen regulierende Rechtsgrundlage, das Gesetzes über die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften vom 9. Juli 2003 (Gbl. 2003.166.1608).